Leuschnerstraße 13 · 21031 Hamburg
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schule-leuschnerstrasse@bsb.hamburg.de

Kinderschutzbeauftragte

Gesetzliche Definition zur Kindeswohlgefährdung lautet:

„Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei einer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit Sicherheit voraussehen lässt.“

Kinderschutz für Kinder, KollegInnen und Eltern

Kinder:

  • Ansprechpartner
  • Begleitung
  • Prävention z. B. Sozialtraining

KollegInnen:

  • Ansprechpartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • Gefährdungseinschätzung
  • Hilfe bei Elterngesprächen

Eltern:

  • Elterngespräche
  • Ansprechpartner und Beratung bei Sorgen oder häuslichen Problemen
  • Unterstützung bei Hilfsangeboten